Kniess Gerüst Bau

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Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1:
Arbeitsgerüst nach Flächenmaß

Beispiel 2:
Abrechnung von Konsolen nach Länge- oder Flächenmaß

Beispiel 3:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß für Fassaden- und Rinnenarbeiten

Beispiel 4:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Nischen

Beispiel 5:
Schmale und kleine Gerüste nach Stück und Flächenmaß

Beispiel 6:
Leitergänge in Arbeitsgerüsten als Nebenleistung

Beispiel 7:
Leitergänge als Besondere Leistung

Beispiel 8:
Arbeitsgerüst nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen

Beispiel 9:
Einrüstung an Fassaden mit Balkonen

Beispiel 10:
Abrechnung flächenorientierter Standgerüste nach Raummaß

Beispiel 11:
Überschreitung der Grundstandzeit
a) durch tatsächliche Nutzung
b) durch Fristversäumnis der Freigabemitteilung

Beispiel 1: Arbeitsgerüste nach Flächenmaß

Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind daher zu berücksichtigen.

Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x L5 + L6 + L7

Die Höhe wird von der Standfläche der Gerüste bis zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.

Grundsätzlich werden Öffnungen in der eingerüsteten Fläche übermessen. In diesem besonderen Fall ist jedoch der Eingang bei der Flächenberechnung abzuziehen, da die Lasteinleitung auch in das Vordach (Bauwerksteil) erfolgt. Die Standfläche ist hier die Oberkante Dach. Der Eingang ist nicht eingerüstet. Daher ist die Fläche F= L2 x H2 von der Gesamtaufmaßfläche abzuziehen.

Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x L5 + L6 + L7) x H1 - (L2 x H2)

Beispiel 2:
Abrechnung von Konsolen nach Länge- oder Flächenmaß

An einem längenorientierten Arbeitsgerüst (Fassadengerüst) werden die in einer eigenständigen Position ausgeschriebenen Konsolverbreiterungen nach Längenmaß abgerechnet.

Die Abrechnung von Konsolen als Zulage zu einem Arbeitsgerüst erfolgt grundsätzlich nach Längenmaß.

Aufmaßlänge Konsole:
La = L1 + 2 x L2

Aufmaßlänge Konsollage:
La = L1 + 2 x L2

Aufmaßfläche Konsole
Fa = (L1 + 2 x L2) x H

Die Abrechnung ist bei vertikal durchgängig eingebauten Konsolen mit der des Grundgerüstes gleich. Wird jedoch eine Konsole z.B. nur auf einer Gerüstlage angebracht, so bestimmt die durch diese einzelne Konsole eingerüstete Fassadenfläche die Abrechnungshöhe, die jedoch höchstens 2 m über Oberkante Konsolbelag betragen kann.

Aufmaßfläche Konsole:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H

Beispiel 3

Arbeitsgerüste nach Flächenmaß

Aufmaßfläche Gerüst nur Fassadenarbeiten:
Giebel Fa = L1 x H2 + L1 x H3/2 Seite Fa= L3 x H2
 

Aufmaßfläche Gerüst nur Rinnenarbeiten:
Seite Fa = L4 x H1
 

Aufmaßfläche Gerüst Fassaden- und Rinnenarbeiten:
Giebel Fa = L2 x H2 + L1 x H3 / 2 Seite Fa = L4 x H2

Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird die Länge in der größten horizontalen Abwicklung, die Höhe von der Standfläche bis zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.

Entsprechend dem vorgegebenen Verwendungszweck wird die eingerüstete Fläche somit entweder durch das zu bearbeitende Bauteil (Rinne) oder durch die Fassadenabmessungen begrenzt. Dies gilt sowohl für die Aufmaßlänge als auch für die Aufmaßhöhe.

Beispiel 4:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß in Nischen

Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L2
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H

Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind daher zu berücksichtigen.

Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L2

Die Länge L3 darf nicht nochmals gemessen werden, da dieses Maß bereits in L1 enthalten ist.

Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H

Die besonderen Erschwernisse, einzelne Felder in Nischen stellen zu müssen, hat der Auftragnehmer bei der Kalkulation seines Einheitspreises zu berücksichtigen.

Beispiel 5:
Schmale und kleine Arbeitsgerüste nach Stück und Flächenmaß

Schmale und kleine Arbeitsgerüste sollten nicht nach Flächenmaß, sondern nach Stück abgerechnet werden. Im Beispiel der Einrüstung der Koksbatterie sind die Innenseiten der drei Bauwerksteile einzurüsten. Auch wenn hier die Bearbeitung von jeweils zwei gegenüber liegenden, eingerüsteten Seiten von einem Gerüst aus möglich ist, wird bei der Abrechnung nach Flächenmaß für jedes dieser Gerüstfelder die Länge L zweimal aufgemessen.

Aufmaßlänge Gerüst:
La = 4 x L

Dabei ist entsprechend Abschnitt 5.2.1 die Mindestlänge von 2,5 m zu beachten.

Die zwei Gerüstfelder sind wie folgt abzurechnen:
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = 4 x L x H

Im Falle der Schachteinrüstung, wo alle vier Schachtseiten von einem Gerüst aus bearbeitet werden, wird dieser Ansatz noch deutlicher.

Aufmaßlänge Gerüst:
La = 2 x (L1 + L2)

Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = 2 x (L1 + L2) x H

Beispiel 6:
Leitergänge in Arbeitsgerüsten als Nebenleistung

Nach Abschnitt 4.1.5 ist generell nur ein Leitergang je Gerüst bis 50 m Länge (Abwicklung) eine Nebenleistung. Nach Abschnitt 3.1 ist u.a. auch DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste“ Vertragsbestandteil. Diese fordert, dass die Arbeitsplätze über sichere Zugänge erreichbar sein müssen. Nur wenn dies der Fall ist, befindet sich das Gerüst in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

Die Leitergänge an den beiden Giebeln sind nicht zusätzlich angebracht. Sie sind Grundausstattung eines Gerüstes. Der Auftragnehmer kann hierfür keine zusätzliche Vergütung fordern. Sofern die räumliche Anordnung der Leitergänge nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt ist, bleibt diese im Ermessen des Auftragnehmers.

Zu beachten ist, dass nur ein Zugang von der Standfläche der Gerüste hochgeführt werden muss. Alle übrigen Leitergänge können ab der letzten durchlaufend begehbaren - und vom ersten Leitergang erreichbaren Arbeitslage - bis zur letzten Arbeitslage an der Giebelfläche hochgeführt werden.

Beispiel 7:
Leitergänge als Besondere Leistung

Im vorliegenden Beispiel ist lediglich ein Leitergang von der Standfläche bis zur zweiten Gerüstlage des Giebels A oder B eine Nebenleistung. Wird der Auftragnehmer ausdrücklich beauftragt, darüber hinausgehende Leitergänge von der Standfläche bis zu den obersten Gerüstlagen, z.B. an den Giebelseiten, hochzuführen, sind diese nicht vorgeschriebenen Zugänge eine Besondere Leistung.

Beispiel 8:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = L x H

Bei der Abrechnung nach Flächenmaß wird die überbrückte Fläche, z.B. eine freigehaltene Einfahrt, bei der Abrechnungsfläche nicht abgezogen. Nach Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen in der eingerüsteten Fläche übermessen. Zudem geht dies aus der Definition der Standfläche hervor. Die Standfläche eines Gerüstes ist die Fläche, die zur Aufnahme der Lasten aus der Gerüstkonstruktion, zur Ableitung der Kräfte in das Bauwerk oder, wie hier, in den Baugrund dient.

Aus Gründen der Klarheit sollte die Überbrückung, z. B. mit Gitterträgern, als Zulage zu der Gerüstkonstruktion gesondert ausgeschrieben und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nach Längenmaß oder Anzahl. Im Falle der Abrechnung nach Längenmaß wird entsprechend Abschnitt 5.7 die Länge L1 der Überbrückung durch das lichte Maß zwischen den Auflagern bestimmt. Aber auch bei gesonderter Abrechnung der Überbrückung als Zulage wird bei der Abrechnungsfläche die überbrückte Fläche nicht abgezogen.

Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = L x H

Beispiel 9:
Einrüstung an Fassaden mit Balkonen

Beispiel 9 a:
Einrüstung der Dachrinne

Das Gerüst wird für die Ausführung von Klempnerarbeiten bestellt. Die eingerüstete Fläche ist hier mit dem eingerüsteten Bauteil ( Dachrinne) gleichzusetzen. In diesem Beispiel haben die Balkone keine Unterbrechung der Gerüstflucht verursacht. Es handelt sich um eine Volleinrüstung. Gemessen wird von Außenkante bis Außenkante Dachrinne (L1) zzgl. des Vorsprungs L9, der die wandseitige Gerüstflucht unterbricht. Die Abrechnungshöhe H wird jeweils von der Standfläche des Gerüstes bis Oberkante der Dachrinne gerechnet.

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + L9) x H

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + L9) x H

Beispiel 9 b:
Einrüstung der Dachrinne, der Fassade, der Balkone und Balkonfassadenflächen

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + 2 x L8 + L3 + L9 + 2 x L10 + L6) x H

Das Gerüst wird wie in Beispiel 9 a für Klempnerarbeiten, zusätzlich jedoch auch für Malerarbeiten erstellt. Die Balkonansichts-, Balkonseiten- und Fassadeninnenflächen der Balkone können nur vom Gerüst aus bearbeitet werden, d.h., die Balkone sind zusätzlich eingerüstet.

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + 2 x L8 + L3 + L9 + 2 x L10 + L6) x H

Beispiel 9 c: Teileinrüstung der Fassade

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L2 + L4 + L9 + L5 + L7) x H

Nur die Fassade zwischen und neben den Balkonen ist für Malerarbeiten eingerüstet. Es handelt sich dabei um mehrere Teileinrüstungen. Die Dachrinnen im Bereich der Balkone werden nicht vom Gerüst aus bearbeitet.

Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L2 + L4 + L9 + L5 + L7) x H

Beispiel 10:
Abrechnung flächenorientierter Standgerüste nach Raummaß

Aufmaßvolumen Raumgerüst: Va = L1 x L x H

In diesem Beispiel ist die gesamte Decke des geschlossenen Bauwerkes mit einem flächenorientierten Standgerüst (Raumgerüst) eingerüstet. Es hat keine freie Gerüstseite. Der Abstand der Belagkante zu Bauwerkswandflächen ist kleiner als 0,30 m, die Belagfläche ist 2,0 m unter der Decke, die bearbeitet werden soll.

Aufmaßvolumen Gerüst:
Va = L1 x L x H L = Raumtiefe

Beispiel 11:
Überschreitung der Grundeinsatzzeit durch tatsächliche Nutzung

Der Auftragnehmer erstellt ein Arbeits- und Schutzgerüst am Montag, dem 28.Juni. Vertraglich vereinbarter Beginn der Gebrauchsüberlassung ist Dienstag, der 29.Juni. Ab diesem Zeitpunkt benutzt der Auftraggeber das Gerüst.
Am Donnerstag, dem 22.Juli, geht dem Auftragnehmer die Mitteilung über die Freigabe des Gerüstes zum Abbau ab Mittwoch, dem 28. Juli, zu. Bis einschließlich Dienstag, den 27.Juli, benutzt der Auftraggeber das Gerüst, am Donnerstag, dem 29. Juli, wird es abgebaut.

Die Grundstandzeit endet am Montag, dem 26. Juli. Sie wird um einen Tag überschritten, weil das Gerüst vereinbarungsgemäß einen Tag länger, nämlich bis einschließlich Dienstag, dem 27. Juli, zur Verfügung zu stellen war. Entsprechend Abschnitt 5.9.1 ist die über die Grundeinsatzzeit der Arbeits- und Schutzgerüste, Bekleidungen sowie Wetterschutzdächer und Auflagergerüste hinausgehende Gebrauchsüberlassung eine Besondere Leistung.

Abgerechnet wird nach Abschnitt 5.9.2, d.h. nach Dauer der Gebrauchsüberlassung je angefangener Woche, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.

Der Auftraggeber muss daher zusätzlich zum vereinbarten Preis die über die Grundeinsatzzeit hinausgehende Miete, den Überstand, für eine weitere Woche bis einschließlich Montag, den 2 August, zahlen.

Beispiel 11 b:
Überscheiten der Grundeinsatzzeit durch Fristversäumnis der Freigabemitteilung

Der Auftragnehmer erstellt ein Arbeits- und Schutzgerüst am Montag, dem 28. Juni. Vertraglich vereinbarter Beginn der Gebrauchsüberlassung ist Dienstag, der 29. Juni. Ab diesem Zeitpunkt benutzt der Auftraggeber das Gerüst.

Am Freitag, dem 23. Juli, geht dem Auftragnehmer die Mitteilung über die Freigabe des Gerüstes zum Abbau ab Mittwoch, dem 28. Juli, zu. Der Auftraggeber benutzt das Gerüst bis einschließlich Montag, dem 26. Juli, der Abbau erfolgt am Donnerstag, den 29. Juli.

Der Auftraggeber benutzt das Gerüst lediglich bis Ende der Grundeinsatzzeit (Montag, den 26. Juli). Trotzdem kann der Auftragnehmer für eine weitere Woche eine zusätzliche Vergütung fordern.

Nach Abschnitt 5.9.1 endet die Gebrauchsüberlassung mit der Freigabe durch den Auftraggeber zum Abbau durch den Auftragnehmer, jedoch frühestens drei Werktag nach Zugehen der Mitteilung über die Freigabe beim Auftragnehmer, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Wegen des Sonntags endet die vertragliche Dauer der Gebrauchsüberlassung erst am Dienstag, den 27. Juli. Durch diese Terminüberschreitung wurde eine weitere (fünfte) Woche angefangen und muss zusätzlich vom Auftraggeber bezahlt werden.

Abb. 1:
Beispiel 1, Abrechnung nach Flächenmaß, Einrüstung teilweise auf Kragplatte

Abb. 2:
Abrechnung von Konsolen nach Länge- und Flächenmaß

Abb. 3:
Abrechnung nach Flächenmaß, eingerüstete Fläche (Bauteil)

Abb. 4:
Nischeneinrüstung, Abrechnung nach Flächenmaß

Abb. 5:
Abrechnung Koksbatterie und Schachteinrüstung nach Flächenmaß
 

Abb. 6:
Leitergänge als Nebenleistung, Einrüstung mit Giebel

Abb. 7:
Leitergänge als Besondere Leistung, Einrüstung mit Giebeln

Abb. 8:
Einrüstung mit Überbrückung, Abrechnung nach Flächenmaß

Abb. 9: Front- und Seitensicht des Beispielshauses

Abb. 9 a:
Einrüstung der Dachrinne, Fassade mit Balkonen, Abrechnung nach Flächenmaß

Abb 9b:
Einrüstung Dachrinne, Fassade und Balkone, Abrechnung nach Flächenmaß
 

Abb. 9c:
Teileinrüstung der Fassade, Abrechnung nach Flächenmaß

Abb. 10:
Volleinrüstung Innenraum, Abrechnung nach Raummaß