Beispiel 1: Arbeitsgerüste nach Flächenmaß
Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach
Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der
größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die
Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind
daher zu berücksichtigen.
Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x L5 + L6 + L7
Die Höhe wird von der Standfläche der Gerüste bis
zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.
Grundsätzlich werden Öffnungen in der eingerüsteten
Fläche übermessen. In diesem besonderen Fall ist jedoch der Eingang bei der
Flächenberechnung abzuziehen, da die Lasteinleitung auch in das Vordach
(Bauwerksteil) erfolgt. Die Standfläche ist hier die Oberkante Dach. Der
Eingang ist nicht eingerüstet. Daher ist die Fläche F= L2 x H2 von der
Gesamtaufmaßfläche abzuziehen.
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L3 + L4 + 2 x L5 + L6 + L7) x H1 - (L2 x H2)
Beispiel 2:
Abrechnung von Konsolen nach Länge- oder Flächenmaß
An einem längenorientierten Arbeitsgerüst
(Fassadengerüst) werden die in einer eigenständigen Position
ausgeschriebenen Konsolverbreiterungen nach Längenmaß abgerechnet.
Die Abrechnung von Konsolen als Zulage zu einem
Arbeitsgerüst erfolgt grundsätzlich nach Längenmaß.
Aufmaßlänge Konsole:
La = L1 + 2 x L2
Aufmaßlänge Konsollage:
La = L1 + 2 x L2
Aufmaßfläche Konsole
Fa = (L1 + 2 x L2) x H
Die Abrechnung ist bei vertikal durchgängig
eingebauten Konsolen mit der des Grundgerüstes gleich. Wird jedoch eine
Konsole z.B. nur auf einer Gerüstlage angebracht, so bestimmt die durch
diese einzelne Konsole eingerüstete Fassadenfläche die Abrechnungshöhe, die
jedoch höchstens 2 m über Oberkante Konsolbelag betragen kann.
Aufmaßfläche Konsole:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H
Beispiel 3
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß
Aufmaßfläche Gerüst nur Fassadenarbeiten:
Giebel Fa = L1 x H2 + L1 x H3/2 Seite Fa= L3 x H2
Aufmaßfläche Gerüst nur Rinnenarbeiten:
Seite Fa = L4 x H1
Aufmaßfläche Gerüst Fassaden- und Rinnenarbeiten:
Giebel Fa = L2 x H2 + L1 x H3 / 2 Seite Fa = L4 x H2
Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach
Flächenmaß wird die Länge in der größten horizontalen Abwicklung, die Höhe
von der Standfläche bis zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche
gerechnet.
Entsprechend dem vorgegebenen Verwendungszweck wird
die eingerüstete Fläche somit entweder durch das zu bearbeitende Bauteil
(Rinne) oder durch die Fassadenabmessungen begrenzt. Dies gilt sowohl für
die Aufmaßlänge als auch für die Aufmaßhöhe.
Beispiel 4:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß in Nischen
Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L2
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H
Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach
Flächenmaß wird nach Abschnitt 5.2.1 und 5.3.1 die Länge des Gerüstes in der
größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche gerechnet. Die
Rücksprünge unterbrechen die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) und sind
daher zu berücksichtigen.
Aufmaßlänge Gerüst:
La = L1 + 2 x L2
Die Länge L3 darf nicht nochmals gemessen werden,
da dieses Maß bereits in L1 enthalten ist.
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = (L1 + 2 x L2) x H
Die besonderen Erschwernisse, einzelne Felder in
Nischen stellen zu müssen, hat der Auftragnehmer bei der Kalkulation seines
Einheitspreises zu berücksichtigen.
Beispiel 5:
Schmale und kleine Arbeitsgerüste nach Stück und Flächenmaß
Schmale und kleine Arbeitsgerüste sollten nicht
nach Flächenmaß, sondern nach Stück abgerechnet werden. Im Beispiel der
Einrüstung der Koksbatterie sind die Innenseiten der drei Bauwerksteile
einzurüsten. Auch wenn hier die Bearbeitung von jeweils zwei gegenüber
liegenden, eingerüsteten Seiten von einem Gerüst aus möglich ist, wird bei
der Abrechnung nach Flächenmaß für jedes dieser Gerüstfelder die Länge L
zweimal aufgemessen.
Aufmaßlänge Gerüst:
La = 4 x L
Dabei ist entsprechend Abschnitt 5.2.1 die
Mindestlänge von 2,5 m zu beachten.
Die zwei Gerüstfelder sind wie folgt abzurechnen:
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = 4 x L x H
Im Falle der Schachteinrüstung, wo alle vier
Schachtseiten von einem Gerüst aus bearbeitet werden, wird dieser Ansatz
noch deutlicher.
Aufmaßlänge Gerüst:
La = 2 x (L1 + L2)
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = 2 x (L1 + L2) x H
Beispiel 6:
Leitergänge in Arbeitsgerüsten als Nebenleistung
Nach Abschnitt 4.1.5 ist generell nur ein
Leitergang je Gerüst bis 50 m Länge (Abwicklung) eine Nebenleistung. Nach
Abschnitt 3.1 ist u.a. auch DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste“
Vertragsbestandteil. Diese fordert, dass die Arbeitsplätze über sichere
Zugänge erreichbar sein müssen. Nur wenn dies der Fall ist, befindet sich
das Gerüst in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
Die Leitergänge an den beiden Giebeln sind nicht
zusätzlich angebracht. Sie sind Grundausstattung eines Gerüstes. Der
Auftragnehmer kann hierfür keine zusätzliche Vergütung fordern. Sofern die
räumliche Anordnung der Leitergänge nicht ausdrücklich vertraglich
festgelegt ist, bleibt diese im Ermessen des Auftragnehmers.
Zu beachten ist, dass nur ein Zugang von der
Standfläche der Gerüste hochgeführt werden muss. Alle übrigen Leitergänge
können ab der letzten durchlaufend begehbaren - und vom ersten Leitergang
erreichbaren Arbeitslage - bis zur letzten Arbeitslage an der Giebelfläche
hochgeführt werden.
Beispiel 7:
Leitergänge als Besondere Leistung
Im vorliegenden Beispiel ist lediglich ein
Leitergang von der Standfläche bis zur zweiten Gerüstlage des Giebels A oder
B eine Nebenleistung. Wird der Auftragnehmer ausdrücklich beauftragt,
darüber hinausgehende Leitergänge von der Standfläche bis zu den obersten
Gerüstlagen, z.B. an den Giebelseiten, hochzuführen, sind diese nicht
vorgeschriebenen Zugänge eine Besondere Leistung.
Beispiel 8:
Arbeitsgerüste nach Flächenmaß, Übermessen von Öffnungen
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = L x H
Bei der Abrechnung nach Flächenmaß wird die
überbrückte Fläche, z.B. eine freigehaltene Einfahrt, bei der
Abrechnungsfläche nicht abgezogen. Nach Abschnitt 5.2.1 werden Öffnungen in
der eingerüsteten Fläche übermessen. Zudem geht dies aus der Definition der
Standfläche hervor. Die Standfläche eines Gerüstes ist die Fläche, die zur
Aufnahme der Lasten aus der Gerüstkonstruktion, zur Ableitung der Kräfte in
das Bauwerk oder, wie hier, in den Baugrund dient.
Aus Gründen der Klarheit sollte die Überbrückung,
z. B. mit Gitterträgern, als Zulage zu der Gerüstkonstruktion gesondert
ausgeschrieben und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nach Längenmaß
oder Anzahl. Im Falle der Abrechnung nach Längenmaß wird entsprechend
Abschnitt 5.7 die Länge L1 der Überbrückung durch das lichte Maß zwischen
den Auflagern bestimmt. Aber auch bei gesonderter Abrechnung der
Überbrückung als Zulage wird bei der Abrechnungsfläche die überbrückte
Fläche nicht abgezogen.
Aufmaßfläche Gerüst:
Fa = L x H
Beispiel 9:
Einrüstung an Fassaden mit Balkonen
Beispiel 9 a:
Einrüstung der Dachrinne
Das Gerüst wird für die Ausführung von
Klempnerarbeiten bestellt. Die eingerüstete Fläche ist hier mit dem
eingerüsteten Bauteil ( Dachrinne) gleichzusetzen. In diesem Beispiel haben
die Balkone keine Unterbrechung der Gerüstflucht verursacht. Es handelt sich
um eine Volleinrüstung. Gemessen wird von Außenkante bis Außenkante
Dachrinne (L1) zzgl. des Vorsprungs L9, der die wandseitige Gerüstflucht
unterbricht. Die Abrechnungshöhe H wird jeweils von der Standfläche des
Gerüstes bis Oberkante der Dachrinne gerechnet.
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + L9) x H
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + L9) x H
Beispiel 9 b:
Einrüstung der Dachrinne, der Fassade, der Balkone und Balkonfassadenflächen
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + 2 x L8 + L3 + L9 +
2 x L10 + L6) x H
Das Gerüst wird wie in Beispiel 9 a für
Klempnerarbeiten, zusätzlich jedoch auch für Malerarbeiten erstellt. Die
Balkonansichts-, Balkonseiten- und Fassadeninnenflächen der Balkone können
nur vom Gerüst aus bearbeitet werden, d.h., die Balkone sind zusätzlich
eingerüstet.
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L1 + 2 x L8 + L3 + L9 +
2 x L10 + L6) x H
Beispiel 9 c: Teileinrüstung der Fassade
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L2 + L4 + L9 + L5 + L7)
x H
Nur die Fassade zwischen und neben den Balkonen ist
für Malerarbeiten eingerüstet. Es handelt sich dabei um mehrere
Teileinrüstungen. Die Dachrinnen im Bereich der Balkone werden nicht vom
Gerüst aus bearbeitet.
Aufmaßfläche Gerüst: Fa = (L2 + L4 + L9 + L5 + L7)
x H
Beispiel 10:
Abrechnung flächenorientierter Standgerüste nach Raummaß
Aufmaßvolumen Raumgerüst: Va = L1 x L x H
In diesem Beispiel ist die gesamte Decke des
geschlossenen Bauwerkes mit einem flächenorientierten Standgerüst
(Raumgerüst) eingerüstet. Es hat keine freie Gerüstseite. Der Abstand der
Belagkante zu Bauwerkswandflächen ist kleiner als 0,30 m, die Belagfläche
ist 2,0 m unter der Decke, die bearbeitet werden soll.
Aufmaßvolumen Gerüst:
Va = L1 x L x H L = Raumtiefe
Beispiel 11:
Überschreitung der Grundeinsatzzeit durch tatsächliche Nutzung
Der Auftragnehmer erstellt ein Arbeits- und
Schutzgerüst am Montag, dem 28.Juni. Vertraglich vereinbarter Beginn der
Gebrauchsüberlassung ist Dienstag, der 29.Juni. Ab diesem Zeitpunkt benutzt
der Auftraggeber das Gerüst.
Am Donnerstag, dem 22.Juli, geht dem Auftragnehmer die Mitteilung über die
Freigabe des Gerüstes zum Abbau ab Mittwoch, dem 28. Juli, zu. Bis
einschließlich Dienstag, den 27.Juli, benutzt der Auftraggeber das Gerüst,
am Donnerstag, dem 29. Juli, wird es abgebaut.
Die Grundstandzeit endet am Montag, dem 26. Juli.
Sie wird um einen Tag überschritten, weil das Gerüst vereinbarungsgemäß
einen Tag länger, nämlich bis einschließlich Dienstag, dem 27. Juli, zur
Verfügung zu stellen war. Entsprechend Abschnitt 5.9.1 ist die über die
Grundeinsatzzeit der Arbeits- und Schutzgerüste, Bekleidungen sowie
Wetterschutzdächer und Auflagergerüste hinausgehende Gebrauchsüberlassung
eine Besondere Leistung.
Abgerechnet wird nach Abschnitt 5.9.2, d.h. nach
Dauer der Gebrauchsüberlassung je angefangener Woche, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Der Auftraggeber muss daher zusätzlich zum
vereinbarten Preis die über die Grundeinsatzzeit hinausgehende Miete, den
Überstand, für eine weitere Woche bis einschließlich Montag, den 2 August,
zahlen.
Beispiel 11 b:
Überscheiten der Grundeinsatzzeit durch Fristversäumnis der
Freigabemitteilung
Der Auftragnehmer erstellt ein Arbeits- und
Schutzgerüst am Montag, dem 28. Juni. Vertraglich vereinbarter Beginn der
Gebrauchsüberlassung ist Dienstag, der 29. Juni. Ab diesem Zeitpunkt benutzt
der Auftraggeber das Gerüst.
Am Freitag, dem 23. Juli, geht dem Auftragnehmer
die Mitteilung über die Freigabe des Gerüstes zum Abbau ab Mittwoch, dem 28.
Juli, zu. Der Auftraggeber benutzt das Gerüst bis einschließlich Montag, dem
26. Juli, der Abbau erfolgt am Donnerstag, den 29. Juli.
Der Auftraggeber benutzt das Gerüst lediglich bis
Ende der Grundeinsatzzeit (Montag, den 26. Juli). Trotzdem kann der
Auftragnehmer für eine weitere Woche eine zusätzliche Vergütung fordern.
Nach Abschnitt 5.9.1 endet die Gebrauchsüberlassung
mit der Freigabe durch den Auftraggeber zum Abbau durch den Auftragnehmer,
jedoch frühestens drei Werktag nach Zugehen der Mitteilung über die Freigabe
beim Auftragnehmer, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
vorgeschrieben ist. Wegen des Sonntags endet die vertragliche Dauer der
Gebrauchsüberlassung erst am Dienstag, den 27. Juli. Durch diese
Terminüberschreitung wurde eine weitere (fünfte) Woche angefangen und muss
zusätzlich vom Auftraggeber bezahlt werden. |